Liebe Angehörige unserer Bewohnerinnen und Bewohner,
gemäß Infektionsschutzgesetz gelten bei uns bis zu dessen Ablauf am 7. April 2023 folgende Besuchsregelungen:
Für Besucherinnen und Besucher besteht durchgängig Pflicht, eine FFP2-Masken zu tragen! Es gelten weiterhin die AHA-Regeln.
Ausnahmen gelten für Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Bewohnern bestimmt sind, wenn sich außer dem jeweiligen Bewohner und seinen Besuchern keine weiteren Personen in den Räumen aufhalten.
Besuche sollten daher je nach Wetterlage vorzugsweise im Außengelände der Einrichtung stattfinden. Wenn das nicht möglich ist, achten Sie bitte auf ausreichendes Lüften.
Kein Zutritt können wir Besuchern gewähren
- mit Coronainfektion
- mit Kontakten zu infizierten Personen innerhalb der letzten 7 Tage
- wenn Sie sich krank fühlen (Husten, Schnupfen, Halsweh oder Fieber). Wir führen stichpunktartig Temperaturmessungen durch, bei Temperatur über 37,6°C ist kein Besuch möglich.
Besuche zur Sterbebegleitung sind jederzeit gestattet.
Bei Nichteinhaltung der Regelungen werden Sie daran erinnert. Bei wiederholter Nichteinhaltung kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Wir danken für Ihr Verständnis im Namen unserer Seniorinnen und Senioren!
Ihre Einrichtungsleitung