Was ist gesetzliche Betreuung?
Die gesetzliche Betreuung ist, wenn sich eine andere Person um die eigenen rechtlichen Belange kümmern muss, da man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, zum Beispiel durch Altersgebrechlichkeit, aufgrund einer Behinderung oder wegen einer psychischen Erkrankung. Sie ist zeitlich begrenzt und wird entweder durch einen Angehörigen, einen ehrenamtlichen Fremdbetreuer, einen Betreuungsverein oder einen Berufsbetreuer übernommen.
Wie wird eine gesetzliche Betreuung veranlasst?
Hilfesuchende, Angehörige, Kliniken oder Behörden können einen Antrag auf eine rechtliche Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht stellen. Dieses beauftragt daraufhin ein ärztliches Gutachten und eine Sachverhaltsprüfung.
Stellt man tatsächlich eine Notwendigkeit für eine gesetzliche Betreuung fest, meldet die Betreuungsbehörde einen Vorschlag (z.B. das Kind der zu betreuenden Person) an das Betreuungsgericht zurück. Es beschließt in Folge sowohl den Umfang und die Dauer der Betreuung.
Aufgabenkreise der gesetzlichen Betreuung
Zu den wichtigen Aufgaben einer gesetzlichen Betreuung gehören die Gesundheits- oder Vermögenssorge.
Dabei handelt es sich einerseits um das Begleiten von Aufklärungsgesprächen mit behandelnden Ärzten bis hin zur Einwilligung in eine medizinische Behandlung. Der Betreuer ist dabei stets an die Patientenverfügung gebunden, sofern vorhanden.
Bei der Vermögenssorge andererseits steht die Sicherung des Lebensunterhalts im Vordergrund, zum Beispiel durch Antragstellung beim Sozialamt oder bei Rententrägern und Pflegekassen. Sie schließt die Kontenverwaltung mit ein.
Unsere Arbeit in der gesetzlichen Betreuung
Uns ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Betreuten wichtig. Wir bieten individuelle Hilfestellungen und fördern die persönliche Eigenständigkeit des Betreuten nach dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe“, wo immer dies möglich ist.