Ambulante Familienhilfe und Erziehungsbeistand

Unterstützung für Familien wirkt dort am Besten, wo das Familienleben stattfindet. Mit unserer ambulanten Familienhilfe können wir Familien mobil und flexibel individuelle Beratung und Hilfestellungen für ihre Probleme geben. Ob zu Hause im Zuge eines Haushaltsorganisationstrainings oder mit einem Erziehungsbeistand – die Caritas Nürnberg hat durch sozialpädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe viele Möglichkeiten Familien unter die Arme zu greifen. So unterstützt unsere ambulante Familienhilfe dabei, Erziehungskompetenzen zu stärken, tragfähige familiäre Beziehungen zu entwickeln und gemeinsam gute Wege in eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu finden.

So beantragen Sie ambulante Familienhilfe

Das Angebot der ambulanten Familienhilfe wird nach § 27 ff. SGB VIII durch das örtlich zuständige Jugendamt bewilligt und finanziert – für die Familien selbst entstehen dadurch in der Regel keine Kosten. Die Sorgeberechtigten müssen die Familienhilfe bzw. den Erziehungsbeistand zunächst im Jugendamt beantragen. Anschließend erstellen die Beratungsfachkräfte gemeinsam mit den Eltern einen sogenannten Hilfeplan, der die Art, den Umfang und die Dauer der Unterstützung festlegt.

Sie benötigen mehr Informationen und Beratung zur Beantragung der ambulanten Familienhilfe bzw. des Erziehungsbeistands? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an eine unserer Einrichtungen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.