Interne Meldestelle für Mitarbeitende

Hinweise über Verstöße, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, können über unsere „Interne Meldestelle“ unter www.sicher-melden.de/icm50364_cdg gemeldet werden.

 

Hinweis geben

Was ist das Deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße (z.B. Betrug, Korruption, Straftaten, etc.) erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern (Whistleblowern).

Beachten Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und einen Bezug zum Caritasverband Nürnberg e.V. (und dessen Mitarbeitenden) haben müssen.

Ihr Hinweis wird geprüft, über das Ergebnis sowie über Folgemaßnahmen werden Sie informiert.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.