Der Caritasverband Nürnberg e.V. hält auf seiner Website folgende Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs.3 Nr.5 BFSG) bereit:
Der Caritasverband Nürnberg e.V. ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in ihren jeweils gültigen Fassungen barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, bis spätestens bis 31. Dezember 2026 die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website www.caritas-nuernberg.de
Die Website des Caritasverbandes Nürnberg e.V. ist teilweise vereinbar mit obigen Rechtsgrundlagen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
(1) Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen würde eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale obiger Dienstleistung(en) mit sich bringen (§ 16 Abs.1 BFSG):
keine
(2) Unverhältnismäßige Belastung (§ 17 Abs.1 BFSG)
(3) Sonstige Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
keine
Diese Erklärung wurde am 28.7.2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung am 28.7.2025. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.7.2025 überprüft.
Sie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu wenden. Die Marktüberwachungsbehörden befinden sich allerdings noch im Aufbau.