Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Caritasverband Nürnberg e.V. hält auf seiner Website folgende Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs.3 Nr.5 BFSG) bereit:

  • Verlinkung auf Spendenzahlungsformulare
  • Kontaktaufnahme über Kontaktformulare sowie über die Möglichkeit der Online-Bewerbung

Der Caritasverband Nürnberg e.V. ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in ihren jeweils gültigen Fassungen barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, bis spätestens bis 31. Dezember 2026 die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website www.caritas-nuernberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website des Caritasverbandes Nürnberg e.V. ist teilweise vereinbar mit obigen Rechtsgrundlagen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

(1) Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen würde eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale obiger Dienstleistung(en) mit sich bringen (§ 16 Abs.1 BFSG):

keine

(2) Unverhältnismäßige Belastung (§ 17 Abs.1 BFSG)

  • Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben
  • Einige Videos enthalten keine Untertitel
  • Vereinzelt sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht identifizierbar
  • Durch die Ausgabe von Untermenüs wird eine sinnvolle Lesereihenfolge unterbrochen
  • Die Zustandsänderung von Texten weist nicht kontinuierlich genügend Kontrast auf
  • Das Suchformular ist nicht mit der Tastatur erreichbar
  • Manche iframes haben keinen Titel hinterlegt
  • Die Fokusreihenfolge ist innerhalb der Hauptnavigation nicht aufgabenangemessen
  • PDF-Dokumente werden in unterschiedlicher Qualität bereitgestellt. In Zukunft sollen die erstellten PDF-Dokumente nach und nach in einer barrierefreien, maschinenlesbaren Version bereitgestellt werden.
  • Kartenanwendungen
  • Gebärdensprachenvideo fehlt
  • Texte werden nicht in einfacher Sprache bereitgestellt
  • Barrierefreie Sofortansicht ist nicht vorhanden
  • Schriftgröße
  • Kontrastmodus
  • Nachtmodus
  • Website-Vorlesen-Funktion
  • Größerer Mauszeiger
  • Ausblenden von Animationen
  • Ton ausschalten
  • Blaufilter-Automatismus

(3) Sonstige Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

keine

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.7.2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung am 28.7.2025. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.7.2025 überprüft.

Marktüberwachungsbehörde

Sie haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu wenden. Die Marktüberwachungsbehörden befinden sich allerdings noch im Aufbau.