Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen dient gemäß SGB VIII der Vorbereitung und Hinführung auf eine selbstständige, selbstverantwortliche Lebensgestaltung. Die jungen Menschen wohnen dabei eigenständig in angemieteten Wohnungen oder Wohngemeinschaften. Die Einzelwohnungen bestehen in der Regel aus einem Zimmer (ca. 20 m²), einer Küche und einem Bad mit WC.

Die zeitlich flexibel gestaltete Betreuung durch sozialpädagogische Fachkräfte wird im Hilfeplangespräch bzw. im Vorstellungsgespräch festgelegt und soll die jungen Menschen bei ihrer Lebensgestaltung unterstützen.