Gesetzliche Betreuung für eine Person

Vertreten Sie die Rechte und Wünsche einer erwachsenen Person, die Ihre Unterstützung benötigt!
 
Sie engagieren sich gerne für Andere, interessieren sich für Menschen und können sich in deren Lebenssituation einfühlen? Sie können gut organisieren und scheuen sich nicht bei Ämtern und Behörden schriftlich Anträge zu stellen, um die Ansprüche Ihrer betreuten Person zu klären und zu sichern? Übernehmen Sie ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung und verhelfen Sie damit - wie bereits über 100 Nürnberger/-innen - einem Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. BeratungsgesprächBeratungsgespräch

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er auf Unterstützung angewiesen ist. Dann ist es gut, eine Vertrauensperson an der Seite zu haben, die die rechtlichen Angelegenheiten regelt.
Dabei stehen Ihnen Mitarbeiterinnen zur Seite, die Sie auf Wunsch einführen, beraten oder Ihnen auch Schulungen und Fortbildungen vermitteln können.
 
Ihre Aufgaben als gerichtlich bestellter ehrenamtlicher Betreuer legt das Betreuungsgericht entsprechend der vorliegenden gesundheitlichen Situation des Betreuten fest, z.B. die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, die Organisation der ambulanten Versorgung oder auch die Regelung der Finanzen. Sie besprechen sich mit der zu betreuenden Person, halten den Kontakt zur ihr und unterstützen diese in den Bereichen, die diese selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann. Dabei respektieren Sie den Wunsch und Willen Ihrer betreuten Person.

Als Ehrenamtlicher Betreuer steht Ihnen jährlich auf Antrag eine kleine Aufwandsentschädigung zu. Damit können i.d.R. Telefongebühren, Porto-, Kopier- und Fahrtkosten beglichen werden.

Mehr Informationen finden Sie zum Beispiel über unsere Videoreihe Die 10 größten Vorurteile der Gesetzlichen Betreuung oder Sie nehmen Kontakt zu unserer Mitarbeiterin Frau Birgit Saffer auf.

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